1. PHILOSOPHIE+TEAM
2. BERATUNG+EXISTENZ
3. AUFTRAGSVERMITTLUNG
4. FACTORINGVERMITTLUNG
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5.b. INTERNE STELLEN
5.c. STELLENANGEBOTE IN VERMITTLUNG
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12.1. DATENSCHUTZ
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Gern unterstützen wir mittelständische Unternehmen aus sämtlichen Branchen in der Liquiditätsstabilisierung, indem wir Ihnen nach Ihren Wünschen den passenden Partner im Rahmen eines FACTORING zur Seite stellen!
Wir arbeiten hier mit renommierten Banken und Factoringgesellschaften zusammen.

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Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll direkt telefonisch oder persönlich an uns. Alle Informationen und Anfragen, die wir von Ihnen erhalten, werden unter der Maßgabe äußerster Diskretion behandelt !
























Detlef Wahlich
Geschäftsleiter
FON: +49-341-2316230
E-Mail: d.wahlich@aiw-international.de


Weiterer Ansprechpartner:
Daniel Sorge
FON: +49-341-23162326
E-Mail:d.sorge@aiw-international.de

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Wo kann Factoring sinnvoll und hilfreich sein?

- Interessent hat generell Außenstände von mehr als 30 Tagen;

- Interessent kann Wareneinkauf nicht nennenswert skontieren;

- Interessent will investieren - Bank lehnt weitere Kredite ab, Debitoren- Forderungen liegen aber als zusätzliche Liqiditätsreserve eigentlich bereit;

- Interessent hat weniger als 30 Tage Außenstände, aber die KK- Linie ist zu klein und kann nicht erweitert werden;

- Interessent hat Liquiditätsbedarf, sucht aber nur "stilles" Factoring, da er Irritationen bei seiner Kundschaft befürchtet (eigentlich unbegründet, das Argument ist aber nicht ausrottbar)

- Interessent hat über Factoring hinaus Bedarf an Einkaufsfinanzierung;

- Interessent hat Interesse an Factoring, aber es besteht bereits eine eigene Warenkreditversicherung. Kein Problem: Kann er behalten, sog. "2- Vertrags- Modell";

- Interessent hat VOB- Forderungen, welche im "normalen" Factoring nicht vorfinanzierbar sind (sind sie, man muss nur wissen, bei wem);

- Auffanggesellschaften nach Insolvenz mit guter Prognose: Auch hierfür gibt es ausgesuchte Factoringanbieter;

- Interessent hat vor allem Privatpersonen als Kunden. Diese gelten als nicht versicherbar (doch, auch hier gibt es qualifizierte Anbieter, teils mit, teils ohne Delcredereschutz);

- Interessent fürchtet zu lange Bindung an den Factoringvertrag: unbegründet. Es gibt Anbieter mit täglicher Kündigungsmöglichkeit;

- Interessent hat tausende von kleinen Rechnungen. Eigentlich schwer handhabbar. Auch hierfür gibt es Spezialanbieter, insbesondere für das sog. lnhouse- Verfahren. Interessent kann hierbei sein Mahnwesen selber weiterführen (oft in Verbindung mit "stillem" Factoring, aber nicht obligatorisch);

- Interessent hat bei seiner Bank eine Globalzession: Ist in 90 % aller Fälle regelbar.

Ein Crefo- Index schlechter als 350 ist nicht in allen Fällen ein Ablehnungsgrund. Negativkapital ist ein Ablehnungsgrund!

Verluste sind nicht automatisch ein Ablehnungsgrund, wenn diese nachweislich nicht durch schlechte Geschäftsführung entstanden sind.

UND? GIBT ES NUR EINEN PUNKT, DER AUF SIE ZUTRIFFT, DANN NEHMEN SIE BITTE KONTAKT MIT UNS AUF !!!

ENTWEDER ÜBER UNSEREN KONTAKT-TICKER HIER ODER SIE RUFEN EINFACH AN: +49(0)341-2316230

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Checkliste und Stichworte für Factoring

Welche Unternehmen mit welchem Kundenkreis sind als Anschlusskunden für Factoring geeignet?

- Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab EUR 200.000,-; nach oben keine Grenzen;
- Debitoren können gewerbliche, öffentliche oder private Auftraggeber sein;
- Gewerbliche Auftraggeber sind gegen Insolvenz warenkreditversichert, bei öffentlichen ist dies nicht erforderlich; Privatpersonen sind bei einigen Anbietern versicherbar, bei anderen nicht;
-    Es muss eine gewisse Risikostreuung durch Diversifizierung des Kundenkreises vorliegen; bei
mehr als 50% Anteil eines Debitoren am angekauften Umsatz liegt ein sog. „Klumpenrisiko" vor; hier ist der Ankauf dann abzusprechen;
- Handwerksunternehmen als Subunternehmen sind grundsätzlich factoringfähig; hier ist aber ebenfalls das sog. „Klumpenrisiko" zu beachten;
- Die Unternehmen sollten keine Sanierungsfälle sein, bei denen das Factoring nur kurzfristig und mit einem Einmaleffekt scheinbar hilft, ansonsten aber nur den Zeitpunkt bis zur Insolvenzanmeldung unnötig verzögert; AUSNAHME: Unternehmen mit guter Fortführungsprognose vor und nach Insolvenz können in Kooperation mit dem lnsolvenzverwalter Factoring u.U. nutzen!
-    Factoring ist kein Ersatz für einen Kontokorrentkredit, sondern grundsätzlich dessen Ergänzung; beide Liquiditätsquellen sollten daher nebeneinander bestehen können;
-    Durch Factoring sollte ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf gedeckt werden, den der
Kontokorrentkredit alleine nicht (mehr) bieten kann, z.B.
- Nutzung von Skontierungsmöglichkeiten beim eigenen Wareneinkauf, wenn das bisher nicht möglich war;
- Dauerhafte Rückführung der KK- Linie in den vereinbarten Rahmen zur Vermeidung dauernder Überziehungen;
- Mehr Liquidität für mehr Umsatz;
- KK- Linie muss wegen schlechteren Ratings reduziert werden; Factoring kann dies auffangen; -    Erweiterung der KK- Linie mangels weiterer Sicherheiten nicht darstellbar; Factoring kann
dies auffangen;
Weitere Vorteile des Factoring für Bank/ Sparkasse und Kreditkunde
- Zusätzlicher Schutz vor Zahlungsausfällen durch Delkredereschutz beim Factoring;
- Bilanzsumme verkürzt sich durch Factoring, Verhältnis Forderungen! Verbindlichkeiten zu Eigenkapital verbessert sich;
- Rating des Kunden verbessert sich;
- Auch Factoring mit Teilumsätzen ist möglich, sofern kein „Klumpenrisiko" entsteht und ein Mindestumsatz erreicht wird;
Beim Vorliegen einer Globalzession und deren Freigabe durch die Bank! Sparkasse, um Factoring zu ermöglichen, verschlechtert sich deren Sicherheitenlage nicht, da der Factoringpartner sich verpflichtet, sämtliche Zahlungen aus dem Factoringvertrag auf das Konto es Kunden zu leisten, zu dessen Gunsten die Freigabe erfolgte.


Nicht factoringfähig sind:

- Forderungen an Generalunternehmer / Bauträger; Ankauf erfolgt hier nur nach Absprache; - Beim Vorliegen von sog. Abtretungsverbotsklauseln in den AGB des Auftraggebers wird der Ankauf in der Regel abgelehnt, obwohl er auch dann rechtlich wirksam wäre;
- CREFO- Bonitätsindex des Unternehmens schlechter als 350 ist erst einmal Ablehnungsgrund; bei überzeugender Begründung, dass dies nicht auf Missmanagement des Unternehmens beruht, ist dies nicht unbedingt das letzte Wort.

WICHTIG:
Factoringverträge sind immer individuell gestaltbar!
Es kommt auf die Klärung des tatsächlichen Bedarfs an!

Bitte laden Sie unseren Berater ein,  Ihren Betrieb und die Abläufe kennen zu lernen und um in einem persönlichen Gespräch Ihren individuellen Bedarf näher erörtern und um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und schnellen Umsetzung gemeinsam abschätzen zu können.

ZUVOR SENDEN SIE UNS BITTE JEDOCH DEN KONTAKT-TICKER HIER AUSGEFÜLLT  UND ABGESENDET EINFACH ÜBER DIESE INTERNETSEITE ZU!

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Wir freuen uns; Sie bald kennen zu lernen! VIELEN DANK!




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Wir gewinnen Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Wirtschaft als  Kunde/Interessent für die Sicherung deren laufenden Liquidität durch den Einsatz der Modellfinanzierung FACTORING und unterstützen somit die Stabilität dieser Unternehmen, um sich auf dem Markt des Wettbewerbes sicher zu behaupten!

Bereich Factoring-Vermittlung

wird demnächst besetzt- BEWERBEN SIE SICH!
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Durchwahl: +49(0)341-231623-27/-28/ Fax -29
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